Wer in Wiesbaden wohnt oder arbeitet, muss sich fast zwangsläufig mit Zahlen auskennen. In der hessischen Landeshauptstadt hat das Statistische Bundesamt schließlich seinen Sitz, hier laufen sämtliche Zahlen zusammen. Der Zusammenhang von Firmenfitness in Wiesbaden und Steuerrecht ist freilich auf einem anderen Papier geschrieben. So können Unternehmen beispielsweise den jährlichen Freibetrag von 500 Euro pro Teilnehmer*in der Belegschaft geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Mitarbeiter*innen an einem Präventionskurs teilnehmen, der entsprechend dem Leitfaden der Krankenkassen zertifiziert ist. Beiträge für Fitnessstudios sind steuerlich hingegen nicht absetzbar. Das Finanzamt stuft diese als Aufwendungen für Freizeitaktivitäten ein.
Das bringt Firmenfitness in Wiesbaden
Der Ausweg aus diesem Dilemma heißt: Sachbezugsfreigrenze. Diese beträgt 44 Euro. Wenn Sie als Arbeitgeber diesen Betrag pro Monat und Arbeitnehmer*in nutzen, können Sie damit auch den Mitgliedsbeitrag beispielsweise für Firmenfitness in Wiesbaden (teilweise) begleichen. Das Finanzamt stuft diese Unterstützung dann als geldwerten Vorteil ein. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Sie als Arbeitgeber, um diesen Vorteil zu nutzen:
- Sie schließen einen Jahresvertrag für Ihre Belegschaft ab, der eine reduzierte oder kostenfreie Mitgliedschaft beinhaltet. Liegt der monatliche Beitrag umgerechnet unter der 44-Euro-Grenze, ist er steuerfrei
- Sie kaufen Gutscheine für Firmenfitness in Wiesbaden in Höhe von 44 Euro und stellen diese Ihren Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Auch bei dieser Variante entstehen keine Steuerkosten oder SV-Abgaben
Prinzipiell sollte Firmenfitness in Wiesbaden nicht der finanziellen Vorzüge wegen genutzt werden. Das Ziel ist es doch, in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter*innen zu investieren. Das mag sich im ersten Schritt finanziell zwar nicht positiv auswirken, langfristig gesehen zahlt sich Firmenfitness allerdings aus. Ihre Mitarbeiter*innen können sich so fit und gesund halten und beugen Beschwerden vor. Das gilt physisch und mental. Dadurch verringern sich die Fehlzeiten und Krankheitskosten. Zusätzlich verbessern Sie Ihr Image als Unternehmen, das sich für die Gesunderhaltung der Belegschaft einsetzt. Damit wird Ihr Unternehmen für Bewerber attraktiver und interessanter.
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(Hansefit entwickelt sich rasant weiter. Dieser Artikel wurde zuletzt am 11. November 2020 bearbeitet. Mit neuesten Entwicklungen können Inhalte dieses Textes überholt sein.)
Quelle Titelbild: Free-Photos / Pixabay